Vertragliches Honorar
Das vertragliche Honorar kann wie folgt bestimmt werden (§2 Abs. 2 der Verordnung):
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Pauschalvergütung
vereinbart werden kann eine Vergütung für die vollständige Erledigung einer Angelegenheit oder eines Komplexes von Angelegenheiten, ggf. für die Gewährung von Rechtsleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder auf unbefristete Zeit. -
Tarifvergütung
der Basissatz der Tarifvergütung wird nach dem Tarifwert der Sache oder Art der Sache, oder dem Recht und der Anzahl von Handlungen bestimmt, die der Rechtsanwalt in der Sache durchgeführt hat. -
Stundensatz
diese Art der Vergütung kann durch Festlegung der Anzahl der Stunden vereinbart werden, die zur Gewährung der Rechtsleistung erforderlich sind. -
Anteilige Vergütung
kann in Form eines finanziellen Anteils am Wert der Sache vereinbart werden, die Gegenstand des Verfahrens vor einem Gericht oder einer anderen Behörde ist. Die maximale Höhe der anteiligen Vergütung darf nicht 20 % des Wertes der Sache überschreiten. -
Einfache Rechtshilfe
unter einfacher Rechtshilfe ist die Gewährung von Rechtsberatung im Sitz der Anwaltskanzlei ohne Vertretung vor einem Gericht, bzw. einer anderen Behörde zu verstehen. In einem solchen Fall kann der Rechtsanwalt mit dem Mandanten einen Stundensatz getrennt für begonnene Viertelstunden vereinbaren (§3 der Verordnung).
Bei der Gewährung einer einfachen Rechtsleistung verrechnet Ihnen der Rechtsanwalt SKK 500,- (EUR 16,60) für jede angefangene Stunde.. - Anwaltstarif (Download)
Für die erfolgreiche Einführung der neuen Währung Euro, erachten wir es für notwendig bei unseren Mandanten und der breiten Öffentlichkeit ein Gefühl des Vertrauens und ausreichender Informiertheit aufzubauen. Unsere Anwaltskanzlei trat am 20. 6. 2008 im vollen Umfang dem Ethik-Kodex zur Euroeinführung bei, der im Rahmen der Zusammenarbeit des Regierungsbevollmächtigten für die Euroeinführung in der Slowakei und der Allianz der Unternehmer der Slowakei aufgesetzt wurde. Unsere Anwaltskanzlei hat mit Beginn ab dem 15. 7. 2008 die doppelte Preisauszeichnung der Leistungen der Rechtsberatung auf allen Rechnungen und Kassenbelegen und zwar in slowakischen Kronen und Euro eingeführt. Weitere ausführliche Informationen über die Euroeinführung finden Sie auf der Webseite http://www.euromena.sk.
Konversionskurs mit Wirksamkeit ab dem 1. 1. 2009: 1 EUR = 30,1260 SKK
Zahlungsweise
Die Zahlungsweise bestimmt der Kunde nach Absprache mit dem Rechtsanwalt.
Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsweisen an:
- Barzahlung in die Kasse der Anwaltskanzlei,
- Überweisung auf das Konto der Anwaltskanzlei
Kontonummer:
Tatra Banka, a. s.
Kontonummer: 2627773831/1100
SWIFT: TATRSKBX
IBAN: SK88 1100 0000 0026 2777 3831
IdNr./ICO: 42042232
StNr./DIC: 1075591099
UStNr./IC DPH: SK1075591099